Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Popmatec GmbH:

1 Allgemeines

  • 1.1 Nachfolgend aufgeführte Bedingungen sind alleinige Grundlage für sämtliche Lieferungen und Leistungen aus unserer Geschäftstätigkeit, welche sich ausschließlich an Gewerbekunden im Sinn des § 14 BGB richtet. Davon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner/Kunden werden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht anerkannt.
  • 1.2 Jegliche Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
  • 1.3 Sämtliche Leistungen werden zu den am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

2 Angebot

  • 2.1 Die Ausschreibung in unseren Angeboten sind freibleibend und unverbindlich ohne rechtliche Bindung. Für Ausschreibungsfehler von unseren Herstellern/Lieferanten übernehmen wir keine Haftung.

3 Bestellung / Vertragsabschluss

  • 3.1 Das Senden einer Bestellung ist für den Kunden verbindlich, der Eingang kann unsererseits schriftlich per E-Mail oder Fax bestätigt werden.

4 Lieferbeschränkungen

  • 4.1 Produktabweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Abmessungen, technischer Details und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller/Käufer zumutbar bleibt.
  • 4.2 Wir behalten uns das Recht der Ersatzlieferung von gleichwertigen Produkten hinsichtlich von Preis und Eigenschaften vor, wenn
    – gravierenden Abweichungen aufgrund von Weiterentwicklungen der Produkte entstehen
    – die Lieferbarkeit unvorhergesehen nicht gegeben ist oder der Anschluss nicht wie vereinbart vorliegt
  • 4.3 Ist aufgrund der genannten Gründe keine Ersatzlieferung möglich, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Zuge sofort erstattet.
  • 4.4 Wir liefern unsere Produkte ausschließlich in Berlin und Brandenburg (Deutschland). Eine Verkaufsabwicklung für die Lieferung in weitere Bundesländer ist nichtig. Hierfür benutzen Sie bitte unser Kontaktformular um weitere Details zu klären.

5 Preise

  • 5.1 Alle Preisangaben sind in Euro netto ab Lager/Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • 5.2 Eventuelle Zusatzkosten für Verpackung, Verladung, Versand, Versicherungen, Zölle und sonstige Abgaben sind eingeschlossen.
  • 5.3 Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung, der Überwachung, des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfügung.
  • 5.4 Die Firma Popmatec GmbH nimmt das Verpackungsmaterial mit und wird dieses ordnungsgemäß entsorgen.

6 Versandkosten

  • 6.1 Bei Lieferungen innerhalb Berlins und Brandenburgs ist die Anlieferung versandkostenfrei bis Bordsteinkante.
  • 6.2 Zusätzliche Kosten für andere Gebiete sind nicht in den ausgeschriebenen Preisen enthalten.

7 Zahlung

  • 7.1 Vereine, öffentliche Einrichtungen, Gemeinden und Städte zahlen auf Rechnung, nach Lieferung der Ware.
  • 7.2 Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt als Vorkasse, Rechnung oder nach persönlicher Vereinbarung.
  • 7.3 Sofern eine Leasingratenzahlung mit einem Leasingunternehmen vereinbart wurde, gelten hierfür die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.

8 Lieferung

  • 8.1 Teillieferungen sind zulässig.
  • 8.2 Angaben zu Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Zahlungseingang auf unserem Bankkonto.
  • 8.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich von uns bestätigt. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Käufers voraus.
  • 8.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen, usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
  • 8.5 Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen dem Käufer folgende Ansprüche zu:
    – Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener schriftlicher Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich.
    – Im Falle unseres Verzuges kann eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes inkl. Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüberhinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen, außer wir würden im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, zwingend haften.
  • 8.6 Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Kunden über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen.
  • 8.7 Wir weisen darauf hin, dass die Ware bei Anlieferung im Beisein des Fahrers auf Transportschäden kontrolliert werden muss. Achten Sie auch auf verdeckte Schäden, die durch Verpackung eventuell, augenscheinlich nicht sofort erkennbar sind. Alle Schäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
  • 8.8 Bei Abnahmeverzug des Bestellers/Käufer steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt uns vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.
  • 8.9 Die Wahl der Versandart bleibt mangels anders lautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt.
  • 8.10 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort zu überprüfen.

9 Gewährleistung

  • 9.1 Festgestellte offensichtliche Mängel bei Eingangsprüfung der gelieferten Ware sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.
  • 9.2 Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab. Die aktuellen Gewährleistungsfristen und -bedingungen bzw. Garantiefristen- und -bedingungen des Herstellers können jederzeit bei uns angefordert werden.
  • 9.3 Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Finden Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Firma Popmatec Gastronomie- & Großkücheneinrichtungen übernimmt keine Gewährleistung für Produkte bzw. Geräte, für die der Hersteller keine Gewährleistung bietet.
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
    – bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind
    – bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
  • 9.4 Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
  • 9.5 Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner werden Gewährleistungsansprüche wegen eines Fehlers ausgeschlossen.
  • 9.6 Verschleißteile sind generell aus der Gewährleistung.
  • 9.7 Garantie besteht nur, wenn sie von uns ausdrücklich in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen, zu dem entsprechenden Artikel ausgewiesen wurde. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
  • 9.8 Hinweise zum Betrieb von Kombidämpfern, Backöfen mit Beschwadung und Geschirrspülmaschinen. Die Wasserqualität hat einen direkten Einfluss auf den Verschleiß der Geräte und somit auf Ihre Folgekosten. Der optimale Härtegrad für den Betrieb eines Kombidämpfers oder eines Backofens beträgt ca. 5°dH. Bei Betrieb von Geschirrspülmaschinen darf die Wasserhärte 3°dH nicht überschreiten. Wird der Betrieb eines Kombidämpfers (ausgenommen die Rational Kombidämpfer der SelfCooking Center und iCombi – Baureihe) ohne Wasserenthärter durchgeführt, so ist eine jährliche Wartung (je nach Gerät, Reinigung der Boiler oder Heizstäbe) erforderlich. Treten an den Kombidämpfern, Geschirrspülmaschinen oder Backöfen, in der Garantiezeit Störungen oder Defekte auf, die durch kalkhaltiges Wasser entstanden sind, so entfällt der Anspruch auf Garantieleistung.

10 Zahlungen

  • 10.1 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen per Vorkasse zu erfolgen. Nach besonderer Absprache ist auch die Zahlung per Nachnahme möglich, zusätzliche Gebühren hierfür trägt der Kunde.
  • 10.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  • 10.3 Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können.
  • 10.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.
  • 10.5 Zurückbehaltungsrechte des Bestellers/Käufers sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
  • 10.6 Zahlungen aus dem Ausland haben für uns lastenfrei ohne jeden Abzug von Bankgebühren und Courtagen zu erfolgen. Sämtliche anfallenden Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.

11 Eigentumsvorbehalt

  • 11.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
  • 11.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen jedoch stets für uns als Händler ohne Verpflichtung. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum unseres Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
  • 11.3 Unser Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und solange er nicht uns gegenüber im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit zur Sicherung an uns in vollem Umfang ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gestattet der Kunde (Wiederverkäufer) uns oder beauftragten Personen das Betreten des Ausstellungsraumes des jeweiligen Liefergegenstandes. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.
  • 11.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

12 Schadensersatzansprüche durch uns

  • 12.1 Tritt der Kunde vom geschlossenen Vertrag bzw. Bestellung zurück oder erfüllt diesen nicht, erheben wir eine Entschädigung von 20 % der Bruttoauftragssumme. Ist der Lieferungsgegenstand bereits im Auslieferungsprozess, dann besteht keine Möglichkeit der Stornierung.
  • 12.2 Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

13 Allgemeine Haftungsbegrenzung

  • 13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.
  • 13.2 Beschränkt ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Verzugshaftung ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes beschränkt.
  • 13.3 Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.
  • 13.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Popmatec Gastronomie- & Großkücheneinrichtungen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

14 Schlussbestimmungen/Gerichtsstand

  • 14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
  • 14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Berlin.
  • 14.4 Vorsorglich bitten wir bei Formfehlern oder wettbewerbsrechtlichen Problemen um Kontaktaufnahme zur einfachen Berichtigung. Abmahnungen nebst anwaltlicher Kostennote weisen wir ohne vorherige Kontaktaufnahme im Hinblick auf die Schadenminderungspflicht als unbegründet zurück.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher / Privatkunden

Widerrufsrecht

Sie haben als Privatkunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an den Hersteller zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und   Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.