Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Popmatec GmbH:


§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Popmatec (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB (nachfolgend „Kunde“).

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.


§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.


§3 Leistungsumfang und Änderungen

(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das bestätigte Angebot.

(2) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu zusätzlichen Kosten führen.

(3) Projektbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie für die vertragsgemäße Leistung erforderlich sind.


§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


§5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §288 BGB sowie Mahnkosten geltend zu machen.

(4) Planungsleistungen im Bereich Großküchen werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, pauschal mit 500,00 € netto je Planungsauftrag berechnet. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Planung, soweit kein individueller Projektvertrag geschlossen wurde.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.


§6 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.


§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist bis zur vollständigen Bezahlung zulässig.


§8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.


§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.